Braunschweig. Die Elementarschaden-Versicherung ist für großflächige Überschwemmungen gedacht.

Unser Leser Klaus Neubert aus Braunschweig fragt:

Wem nützt eine Elementarschaden- versicherung?

Die Antwort recherchierte Silja Meyer-Zurwelle

Der Keller unseres Lesers Klaus Neubert stand bereits Ende Juni nach einem Stark-regen unter Wasser. Die Elementarschaden-Versicherung hat ihm bei der Schadensregulierung nicht geholfen. „Die Öffentliche hat das abgelehnt, mit der Begründung, dass nur bei Eindringen von Oberflächenwasser der Schaden versichert ist“, schreibt er. In seinem Haus sei das Wasser aber seitlich in die Kellerwand gedrückt worden.

„Steigendes Grundwasser ist nicht versicherbar, weil es nicht kalkulierbar ist. Man kann ja nicht rausfinden, ob das Grundwasser durch den Starkregen hochgedrückt wird oder durch natürliche Veränderungen“, erklärt Versicherungsexperte Thomas Seil bei der Öffentlichen. Es müsse schon ein Großteil des Grundstücks überschwemmt sein, damit die Elementarschaden-Versicherung greift.

Das bestätigt eine Sprecherin des Gesamtverbands deutscher Versicherer (GDV). „Gegen hochdrückendes Grundwasser kann man baulich vorsorgen, indem man das Fundament entsprechend sichert.“ Die Schäden des aktuellen Hochwassers würden allerdings abgedeckt sein. Thomas Seil kann da ebenfalls Entwarnung geben: „Die Schäden der vergangenen Tage sind ganz klar Überschwemmungsschäden. Die Elementarschaden-Versicherung gilt dann auch für Rückstau des Wassers. Und wenn es durch die Leitungen nach oben kommt.“

Klaus Neubert hat bereits ein Fazit gezogen und rät: „Jeder sollte sich genau überlegen, welche Gefahren bei der Lage des Hauses bestehen können.“ In der Tat gibt es mehrere Gefährdungsklassen, in die die Wohngebiete vom GDV eingeteilt werden. „Das geht von Klasse eins bis vier“, sagt Thomas Seil. Anhand der jeweiligen Klasse werde auch bestimmt, wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall ist – eine weitere Frage, die Klaus Neubert beschäftigt hat.

„Steht ein Haus in der Gefährdungsklasse eins, ist die Wahrscheinlichkeit sehr niedrig, dass es überschwemmt wird und die Selbstbeteiligung ist mit einer Summe von 250 bis 1000 Euro gering“, sagt Seil. Liege das Wohngebiet in der Gefährdungsklasse vier, sei etwa alle zehn Jahre mit Hochwasser zu rechnen. „Die Selbstbeteiligung liegt dann bei 1500 Euro und mehr.“ Wie hoch die Summe letztendlich sei, hänge individuell vom versicherten Wert und vom Schaden ab.