„Wer sich als deutscher Staatsbürger zur ,Sharia‘ bekennt, dem ist das hohe Gut der Demokratie nie vermittelt worden.“

Es dauerte nicht lange, bis die ersten Politiker das Urteil des Düsseldorfer Oberlandesgerichts gegen den Salafistenprediger Sven Lau kommentiert hatten. Die vom Gericht ausgesprochenen fünfeinhalb Jahre Haft für den ehemaligen Feuerwehrmann aus Mönchengladbach seien ein „deutliches Signal des Rechtsstaats“, erklärte NRW-Innenminister Reul. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Lau, neben Pierre Vogel bekanntester Konvertit in Deutschland, sich der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig gemacht hat.

Die Strafe ist hart. Das sollte sie auch sein. Lau zeigte bis zuletzt keinen Ansatz von Reue. Stattdessen forderte sein Anwalt Freispruch für seinen Mandanten. Aktionen wie die in Wuppertal, als Lau 2014 mit Gleichgesinnten durch die Straßen zog und mit selbst gebastelten „Sharia-Polizei“-Westen offen das Gewaltmonopol des Staates infrage stellte, werden womöglich eine Rolle bei der Urteilsfindung gespielt haben.

Dass die Justiz mit dem Urteil einen Warnschuss in Richtung der gewaltbereiten, islamistischen Szene abgeben wollte, ist möglich. Urteile dürfen auch so einen Charakter haben. Jedes Urteil dieser Art tut allerdings auch weh. Nicht, weil es nicht gerecht ist, sondern, weil es das Versagen des Staates offenbart. Wer sich als deutscher Staatsbürger zur „Sharia“ bekennt, dem ist das hohe Gut der Demokratie nie vermittelt worden. Hier zeigt sich auch ein Versäumnis der Gesellschaft.